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OLG Bremen, 26.10.2001 - 1 U 54/01 a |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 233 § 234
Pflicht des Rechtsanwalts zur Unterrichtung und zur Überprüfung des Büropersonals - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bremen - 1 O 2673/00
- OLG Bremen, 26.10.2001 - 1 U 54/01
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 13.01.1988 - IVa ZB 13/87
Einsatz von Hilfskräften durch den Rechtsanwalt; Anforderungen an die …
Auszug aus OLG Bremen, 26.10.2001 - 1 U 54/01
Dies durfte er auch deshalb nicht, weil Voraussetzung für jede Delegation von Aufgaben an das Büropersonal dessen Zuverlässigkeit ist, von der sich der Anwalt zu überzeugen hat (BGH NJW 88, 2045), so dass immer dann, wenn ein Anwalt Tätigkeiten in Fristsachen delegiert, er sicher zu stellen hat, dass die beauftragte Person über die Bedeutung der Fristen, den bevorstehenden Fristablauf und die Notwendigkeit der Fristwahrung zuverlässig unterrichtet ist (BGH VersR 85, 668; NJW 88, 2045). - BGH, 21.12.1988 - VIII ZR 84/88
Notierung von Rechtsmittel- und Rechtsmittelbegründungsfristen im Fristenkalender …
Auszug aus OLG Bremen, 26.10.2001 - 1 U 54/01
Bei der vorliegenden Fallgestaltung traf den Prozessbevollmächtigten der Klägerin eine erhöhte Sorgfaltspflicht zur Fristwahrung, da er die Frist zur Rechtsmittelbegründung bis zum letzten Tag und über das Ende der Dienststunden des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen hinaus ausschöpfen wollte (BGH VersR 94, 369; NJW 89, 2393). - BGH, 01.04.1993 - III ZB 33/92
Fristgerechter Eingang eines Schriftstücks bei Gericht - Eingangsstempel des …
Auszug aus OLG Bremen, 26.10.2001 - 1 U 54/01
Bei der vorliegenden Fallgestaltung traf den Prozessbevollmächtigten der Klägerin eine erhöhte Sorgfaltspflicht zur Fristwahrung, da er die Frist zur Rechtsmittelbegründung bis zum letzten Tag und über das Ende der Dienststunden des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen hinaus ausschöpfen wollte (BGH VersR 94, 369; NJW 89, 2393). - BGH, 29.04.1998 - XII ZB 140/95
Eigene Prüfung des Fristablaufs durch den Rechtsanwalt; Anforderungen an die …
Auszug aus OLG Bremen, 26.10.2001 - 1 U 54/01
Überdies hat der Klägervertreter die gerichtliche Verfügung vom 12.09.2001, eine Kopie "sämtlicher Eintragungen aus seinem Fristenkalender für den 20. und 21.08.2001 vorzulegen", nicht erfüllt, sondern lediglich eine Kopie des Fristenkalenders vom 16.08.2001 zur Akte gereicht, so dass nicht einmal festgestellt werden kann, ob das Ende der Berufungsbegründungsfrist tatsächlich überhaupt auf den 21.08.2001 notiert worden ist, was unerlässlich ist (BGH NJW-RR 98, 1526). - BGH, 15.05.1985 - IVb ZB 27/85
Drohender Fristablauf - Rechtsanwalt - Fristwahrender Schriftsatz - Zuverlässige …
Auszug aus OLG Bremen, 26.10.2001 - 1 U 54/01
Dies durfte er auch deshalb nicht, weil Voraussetzung für jede Delegation von Aufgaben an das Büropersonal dessen Zuverlässigkeit ist, von der sich der Anwalt zu überzeugen hat (BGH NJW 88, 2045), so dass immer dann, wenn ein Anwalt Tätigkeiten in Fristsachen delegiert, er sicher zu stellen hat, dass die beauftragte Person über die Bedeutung der Fristen, den bevorstehenden Fristablauf und die Notwendigkeit der Fristwahrung zuverlässig unterrichtet ist (BGH VersR 85, 668; NJW 88, 2045).